Beschleunigte Grundqualifikation

LKW

Ihre Zukunft als Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr kann jetzt beginnen

Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (GV)

Voraussetzungen

•Keine

•Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden

•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung◦18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger

◦21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger

Ausbildungsdauer

•140 h Unterricht á 60 min davon 10 h praktische Ausbildung

• Verkürzung der Ausbildung bei Umsteigern von Berufskraftfahrer Bus auf Lkw auf 35 h (davon 2,5 h praktische Ausbildung)

Inhalte

•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit

•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches

•Ladungssicherung

•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften

•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,

•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter

•Praktische Fahrübungen

Unterrichtsform

• Vollzeit: 140 h in 25 Tagen

Prüfung

•Nur eine theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen

•Dauer 90 min

•Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 min

•Verkürzung bei Umsteigern auf 45 min

Preise (ohne IHK-Gebühr)

Neueinsteiger Kurs á 140 h 2342,48 €

Umsteiger Kurs á 35 h 910,00 €

Quereinsteiger Kurs á 35 h 910,00 €

Definition Umsteiger und Quereinsteiger

Neueinsteiger:

•Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen

Umsteiger:

•Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt

Quereinsteiger:

•Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)