Beschleunigte Grundqualifikation
LKW
Ihre Zukunft als Kraftfahrer im gewerblichen Güterverkehr kann jetzt beginnen
Beschleunigte Grundqualifikation Güterverkehr (GV)
Voraussetzungen
•Keine
•Der Lkw-Führerschein muss nicht vorhanden sein, er sollte aber im Anschluss erworben werden
•Mindestalter zur Berufsausübung nach bestandener Prüfung◦18 Jahre, Lkw der Klasse C1 und C1E < 7,5 t und ihre Anhänger
◦21 Jahre, Lkw der Klasse C und CE > 7,5 t und ihre Anhänger
Ausbildungsdauer
•140 h Unterricht á 60 min davon 10 h praktische Ausbildung
• Verkürzung der Ausbildung bei Umsteigern von Berufskraftfahrer Bus auf Lkw auf 35 h (davon 2,5 h praktische Ausbildung)
Inhalte
•Verbesserung der Straßen- und Verkehrssicherheit
•Umweltschutz, insbesondere die Reduzierung des Kraftstoffverbrauches
•Ladungssicherung
•Straßenverkehrsrecht, Sozialvorschriften, Güterkraftverkehrsgesetz, EU-Vorschriften
•Gesundheit, Fitness, Arbeitssicherheit, Verhalten in Notfällen,
•Verhalten gegenüber Kunden und Dritter
•Praktische Fahrübungen
Unterrichtsform
• Vollzeit: 140 h in 25 Tagen
Prüfung
•Nur eine theoretische Prüfung, Multiple -Choice und offene Fragen
•Dauer 90 min
•Verkürzung bei Quereinsteigern auf 60 min
•Verkürzung bei Umsteigern auf 45 min
Preise (ohne IHK-Gebühr)
Neueinsteiger Kurs á 140 h 2342,48 €
Umsteiger Kurs á 35 h 910,00 €
Quereinsteiger Kurs á 35 h 910,00 €
Definition Umsteiger und Quereinsteiger
Neueinsteiger:
•Personen die weder im Güterkraftverkehr noch im Personenverkehr eine Fachkundeprüfung noch eine Qualifikation besitzen
Umsteiger:
•Personen die eine Qualifikation im Personenverkehr besitzen und in den Güterverkehr wechseln oder umgekehrt
Quereinsteiger:
•Personen die im Besitz einer Fachkundeprüfung des Straßen-, Güter- oder Personenverkehrs sind (z.B. Kraftverkehrsmeister)