Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Die aktuellsten News erhältst du direkt bei uns in der Fahrschule.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Hustensaft am Steuer – Punkte in Flensburg

15.07.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Ein Drogendelikt ist schneller begangen als man denkt Kurz eine Kopfschmerztablette einwerfen und dann zum Grillabend bei Freunden? Wer in diesem Fall auf sein Bier nicht verzichten möchte, sollte das Auto lieber stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Doch auch ohne den zusätzlichen Genuss von Alkohol können Hustensaft oder Schmerztabletten das Fahrverhalten beeinflussen. Laut Auskunft der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) geschieht jeder vierte Verkehrsunfall unter Einfluss von Medikamenten. Erschreckenden 80 Prozent der Deutschen ist nicht klar, dass die Tropfen und Pillen, die wir im Alltag fast ohne nachuzudenken schlucken, unsere Sicherheit im Straßenverkehr gefährden können. Doch das ist keine Entschuldigung. „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“, warnt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Jeder, der sich nach Einnahme eines Medikaments ans Steuer setzen will, ist verpflichtet, den Beipackzettel vorher gründlich durchzulesen und sich im Zweifelsfall beim Arzt oder Apotheker zu informieren. Gehören Müdigkeit und Benommenheit zu den Nebenwirkungen, muss das Auto in der Garage bleiben.“ Egal ob verschreibungspflichtig oder nicht: Rund ein Fünftel aller Arzneimittel wirken sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. „Rezeptfreie Hustensäfte enthalten zum Beispiel oft einen richtigen Drogencocktail“, weiß #userInhaber#. Ähnlich gefährlich sind die schon erwähnten Schmerzmittel und ihre Kombination mit Alkohol. „Aber auch, wenn Sie nichts eingenommen haben, können zwei Gläser bereits zuviel sein“, erinnert der engagierte Fahrlehrer #userInhaber#. „Wissen Sie genau, wann bei Ihnen die zulässigen 0,5 Promille erreicht sind und wollen Sie wirklich bis an diese Grenze gehen? Schon bei 0,3 Promille ändert sich der Fahrstil, ohne dass man es merkt.“ Weitere Informationen zum Thema Medikamente und Alkohol am Steuer erhalten Sie bei #userInhaber# unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

Höchste Zeit für den Motorrad-Führerschein!

15.04.2013 | FAHRSCHUL-WISSEN

Wer im Frühling beginnt, kann den Sommer noch nutzen Kennen Sie das auch? Die Frühlingssonne lockt die ersten Biker auf die Straße und Sie ärgern sich, nicht dabei zu sein. Doch wenn Sie sich jetzt zum Motorrad-Führerschein anmelden, haben Sie ihn vielleicht erst zum Saison-Ende in der Tasche – und dann heißt es wieder auf den nächsten Frühling warten. „Für viele Grund genug, mit der Ausbildung gar nicht erst anzufangen“, weiß #userInhaber#, Inhaber der Fahrschule #userName#. „Und so geht es dann Jahr für Jahr.“ Doch so lange muss der Motorrad-Führerschein gar nicht dauern, erklärt #userInhaber#. „Inhaber der Klasse B brauchen insgesamt nur zehn Theoriestunden. Zwölf Sonderfahrten gehören außerdem zum Pflichtprogramm; die Anzahl der Übungsstunden hängt natürlich vom persönlichen Talent ab.“ Ein Programm, das sich durchaus in zwei bis drei Monaten absolvieren lässt. Zweiradfans, denen es nicht auf schnelle Maschinen ankommt, stehen noch raschere Wege offen. Bereits für 16-Jährige gibt es den Führerschein der Klasse AM. Er ist relativ leicht zu bekommen und erlaubt, motorisierte Kleinkrafträder wie Moped, Mokick und Roller zu steuern. „Allerdings ist dieser Führerschein in allen folgenden Klassen enthalten, daher sollte man sich gut überlegen, ob man nicht gleich die Klasse A1 macht“, rät Fahrschulbesitzer #userInhaber#. In dieser Klasse sind Leichtkrafträder mit einer Motorleistung bis 11 kW und einem Hubraum bis zu 125 Kubikzentimeter erlaubt. Die Ausbildung ist dementsprechend intensiver: zum Programm gehören z.B. auch Sonderfahrten. Den Motorrad-Führerschein können Volljährige ab dem 18 Lebensjahr machen. Dann jedoch zunächst den neu eingeführten Führerschein der Klasse A2, der für mittelschwere Krafträder bis 35 Kw gilt. Nach zwei Jahren und einer weiteren praktischen Prüfung für die Klasse A dürfen dann auch schwere Maschinen gesteuert werden. Wer dieses Jahr auf zwei Rädern in den Sommer starten möchte, sollte auf jeden Fall jetzt die Weichen dafür stellen. #userInhaber# berät Sie gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.

Mehr erfahren >

NEWSLETTER

Mit unserem monatlichen Newsletter bleibst Du auch nach der Führerscheinausbildung in Fragen der Verkehrssicherheit, Wartung und aktuellen Entwicklungen immer top informiert!

Jetzt Newsletter abonnieren