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Aktuelles

Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!

So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.

Mehr Praxis, weniger Unfälle: Fahranfänger schon mit 17 hinter das Steuer

20.06.2017 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bei Fahranfängern sind die ersten Wochen und Monate nach der bestandenen Fahrprüfung besonders kritisch und statistisch gesehen ereignen sich hier viele vermeidbare Unfälle aufgrund von Fahrfehlern und fehlender Übersicht. Das „Begleitete Fahren mit 17“ gibt den Fahranfängern einen Mentor an die Hand und hilft ihnen, die nötige Routine zu sammeln. Aller Anfang ist schwer und es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen- der Volksmund kennt viele Redewendungen rund um den Start in die Praxis. Diese gelten besonders für den Einstieg in den Straßenverkehr: Jeden Tag starten Hunderte Fahranfänger in ganz Deutschland in das Abenteuer Autofahren und müssen auf ihren Fahrten zur Schule, zu Freunden oder in die Stadt die komplexen Herausforderungen auf den Straßen meistern. „Statistisch gesehen kommt es gerade in den ersten Wochen und Monaten wegen der fehlenden Routine und Übersicht vermehrt zu vermeidbaren Zwischenfällen. Daher ist es wichtig, dass Fahranfänger in einem sicheren Umfeld schnell die so wichtigen Erfahrungen im Straßenverkehr sammeln“, erklärt Carsten Jantzen von Fahrschule C.Jantzen. Eine gute Gelegenheit dazu bietet sich beim „Begleiteten Fahren mit 17“: Hier können Fahranfänger bereits vor ihrem 18. Geburtstag im Straßenverkehr üben und werden dabei von erfahrenen Autofahrern an ihrer Seite unterstützt. Voraussetzung für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren mit 17“ ist eine bestandene Fahrprüfung. Jeder Fahranfänger kann mehrere Fahrbegleiter beim Prüfungsamt anmelden und steigert so seine Chance, bei begleiteten Fahrten zu üben. Als Mentor eignet sich jeder, der mindestens 30 Jahre alt ist und seit wenigstens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzt. Fahrlehrer Carsten Jantzen: „Während der Fahrstunden passe ich mit auf, dass nichts passiert. Aber gerade bei den ersten Fahrten auf eigene Faust nach der Fahrprüfung ist es sehr hilfreich, wenn ein erfahrener Autofahrer mit Rat zur Seite steht und der Fahranfänger nicht alleine die Herausforderungen meistern muss. In unübersichtlichen oder brenzligen Situationen hilft das direkte Feedback dem Fahranfänger, die nötige Erfahrung zu sammeln“ Zum „Begleiteten Fahren mit 17“ berät Carsten Jantzen Interessenten gern telefonisch unter 03841-212077, per Mail via fahrschule-jantzen@t-online.de oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17, 23966 Wismar.

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Prüfungsangst adé

16.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Prüfungsangst adé Prüfungsängste sind vermeidbar – auch beim Führerschein "Durchgefallen": Ein Wort, das man um nichts in der Welt hören möchte. Bei der Führerscheinprüfung bedeutet es nicht nur einen verzögerten Start in die heiß ersehnte Freiheit, sondern auch zusätzliche Kosten, denn jeder neue Versuch bringt erneute Gebühren mit sich.  An der Fahrschule C.Jantzen werden deshalb nur diejenigen Fahrschüler zur Theorie- und Praxisprüfung zugelassen, die sie auch wirklich bestehen können. Wer dennoch durchfällt, bekommt beim nächsten Anlauf die Fahrschulgebühren erlassen, wenn er die "Bestandengarantie" gewählt hat. Umso ärgerlicher ist es, wenn jemand trotz perfekter Vorbereitung die Prüfung vermasselt – einfach, weil die Nerven blank liegen.  Wir als engagierte Fahrlehrer haben schon hunderte Schüler durch die Prüfungen begleitet und wissen, was zu tun ist, um möglichst entspannt durchzukommen: "Wer zu Prüfungsängsten neigt, sollte alles, was zusätzlich stresst, meiden." Am Abend vor der Prüfung sollte man deshalb rechtzeitig ins Bett gehen; ein heißes Bad hilft beim Einschlafen. Zeitiges Aufstehen am nächsten Morgen lässt genug Zeit für ein entspanntes Frühstück – aber bitte ohne zu viel Kaffee oder andere aufputschende Getränke. Auch Zigaretten würden die Nervosität nur steigern. "Während der Prüfung ist die erste Viertelstunde die wichtigste". "Wurde diese überstanden, ist der Rest meist auch kein Problem mehr. Um gelassen zu bleiben, kann man sich vor Augen halten, dass die Prüfer einem nichts Böses wollen und niemand wegen eines kleinen Fehlers gleich durchfällt." Wichtig ist, sich in solchen Situationen nicht aus dem Konzept bringen lassen, sondern möglichst souverän damit umzugehen. Zur Beruhigung hilft es zum Beispiel, im Geist langsam bis zehn zu zählen. Die beste Voraussetzung, gut durch die Prüfung zu kommen, ist und bleibt aber ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Fahrschüler und -lehrer. "Zuzugeben, dass man sich mit einer Situation unsicher fühlt oder etwas nicht verstanden hat, kratzt am Ego", so Fahrlehrer Carsten Jantzen. "Doch wer solche Dinge vorher anspricht und gezielt übt, startet sicherer und damit auch gelassener in die Prüfung. Dafür ist natürlich wichtig, dass die Chemie zwischen Fahrlehrer und -schüler stimmt." Fragen zum Thema Prüfungsangst beantwortet Carsten Jantzen gern unter der Durchwahl 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17, 23966 Wismar.

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"FÜHRERSCHEIN-ÜBERSETZER"

09.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

FÜHRERSCHEIN-ÜBERSETZER "Papa hat noch den Dreier" – doch welcher Führerschein ist das heute? Hier kannst du es herausfinden. Wusstest du, dass es bis Ende 1998 nur die Fahrerlaubnisklassen 1 bis 5 (mit den Unterklassen 1a und 1b) gab? Heute sind es sage und schreibe 16 Klassen. Der „alte Dreier“ entspricht zum Beispiel der heutigen Klasse B. Hier eine kleine Übersicht über die „alten“ und die „neuen“ Fahrerlaubnisklassen.   Auch wurden die Klassen neu definiert. Berechtigte der alte Dreier zum Führen von Kraftfahrzeugen bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse, ist mit dem heutigen B bei 3,5 t Schluss.   Außerdem durfte man mit dem alten Dreier, erteilt vor dem 01.04.1980, Leichtkrafträder (bekannt als 125er) fahren.   Hat jetzt also dein Papa noch so einen alten Dreier und will ihn umtauschen, müssen ihm alle diese „alten“ Berechtigungen wieder erteilt werden. "Alte Fahrerlaubnis-Klasse"  Entspricht der aktuellen Fahrerlaubnis  Klasse 1                     Klasse  A Klasse 1a                   Klasse A2 Klasse 1b                   Klasse A1 Klasse 2                     Klasse C, CE Klasse 3                     Klasse B, C1, C1E Klasse 4                     Klasse AM Klasse 5                     Klasse  L KOM                           Klasse D, DE   Es könnte also sein, dass er beim Umtausch folgende Fahrerlaubnisklassen bekommt: A mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 A1 mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 AM B BE mit der Schlüsselzahl 79.06 C1 mit der Schlüsselzahl 171 C1E  CE mit der Schlüsselzahl 79 (C1E > 12.000 kg, L 

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Mach den Führerschein schon mit 17!

03.06.2017 | FAHRSCHUL-NEWS

Mach den Führerschein schon mit 17! Begleitetes Fahren mit 17 senkt die Unfallquote Siebzehnjährige am Steuer? Vielen mag das zu früh erscheinen. Doch tatsächlich führt begleitetes Fahren (BF17) zu mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen: Da die Jugendlichen sich bis zum Erreichen der Volljährigkeit nur in Begleitung einer erfahrenen Person ans Steuer setzen dürfen, werden sie weniger häufig in Unfälle verwickelt und verstoßen auch seltener gegen Verkehrsregeln als andere Fahranfänger. Mich, Carsten Jantzen, wundert das nicht. „Das begleitete Fahren ist eine verlängerte Lernphase“. „Die Begleitperson dient als Ansprechpartner und kann wertvolle Hinweise und Ratschläge geben. Trotzdem fahren die Anfänger selbstständig.“ So sammeln Jugendliche wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr, die sie anderen voraus haben, wenn sie mit 18 dann endlich allein ans Steuer dürfen: „Gerade bei jungen Fahranfängern ist das Unfallrisiko besonders hoch“, weiß ich als Fahrlehrer. „Aber unter denjenigen, die vorher bereits mit Begleitung gefahren sind, ist die Quote 20 Prozent niedriger.“ Bereits mit 16 ½ können sich Jugendliche, die das BF17 nutzen wollen, in der Fahrschule zum Theorie- und Praxisunterricht anmelden. Dort absolvieren sie die reguläre Fahrausbildung. Nach bestandenen Prüfungen erhalten sie zum 17. Geburtstag eine sogenannte „Prüfungsbescheinigung“, die zusammen mit dem Personalausweis als Fahrerlaubnis für das begleitete Fahren gilt. Bei der zuständigen Führerscheinstelle können beliebig viele Begleitpersonen in die Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. „Selbstverständlich gelten für sie dieselben Regeln als würden sie selbst am Steuer sitzen, inklusive der 0,5 Promille-Grenze“, warne ich jeden Begleiter!  Als Begleitung kommen Verwandte, Freunde oder auch Kollegen in Frage, die 30 Jahre oder älter sind, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein haben – und höchstens einen Punkt in Flensburg. Fragen zum Führerschein mit 17 beantwortet Carsten Jantzen gern unter der Durchwahl 03841-212077 oder direkt in der Fahrschule C.Jantzen, Dankwartstrasse 17,  23966 Wismar.

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